Translations:Glossar/2/de

Aus CirculateD
Version vom 2. Oktober 2026, 09:39 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Abfall
Materialmix – Mischung aus unterschiedlichen Materialien; Abfall ist der zentrale Rechtsbegriff des Abfallrechts §3 Abs.1 Satz 1 KrWG: Abfälle sind alle Stoffe und Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ohne dass ein Nebenprodukt (es gibt einen Markt für den Stoff/das Produkt) vorliegt oder das Ende der Abfalleigenschaft (durch einen Zweiterzeuger) aufgehoben ist. Alltäglicher Sprachgebrauch des Begriffs Abfall: wertlose, gebrauchsuntaugliche Stoffe und Gegenstände.