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Aus CirculateD
- Abfall
- Materialmix – Mischung aus unterschiedlichen Materialien; Abfall ist der zentrale Rechtsbegriff des Abfallrechts §3 Abs.1 Satz 1 KrWG: Abfälle sind alle Stoffe und Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ohne dass ein Nebenprodukt (es gibt einen Markt für den Stoff/das Produkt) vorliegt oder das Ende der Abfalleigenschaft (durch einen Zweiterzeuger) aufgehoben ist. Alltäglicher Sprachgebrauch des Begriffs Abfall: wertlose, gebrauchsuntaugliche Stoffe und Gegenstände.