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Gewerbeabfälle
Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 aufgeführt sind, insbesondere
  • gewerbliche und industrielle Abfälle sowie
  • Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen,
die Abfälle aus privaten Haushaltungen auf Grund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.