Translations:Abfallrecht/5/de

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In seiner Novellierung fügt das KrWG diesem Zweck noch die Obhutspflicht hinzu, die die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit von Erzeugnissen priorisiert. Die Novellierung fokussiert sich verstärkt auf das Ziel einer Kreislaufwirtschaft, also Materialien oder Stoffströme möglichst lange und ohne Wertverlust im Kreis zu führen[1].

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