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Abfallrecht in Deutschland
Während EU-Verordnungen grundsätzlich auch unmittelbar auf Bundesebene gelten, müssen EU-Richtlinien zuerst in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies ist Aufgabe des Bundestags. Gerade im Abfallrecht ist diese Handlungskette von Bedeutung. Einige Abfallgesetze und -verordnungen bestanden in Deutschland bereits vor ihrem europäischen Pendant und wurden in Reaktion auf neues EU-Recht nachträglich angepasst. Das zentrale Gesetz auf nationaler Ebene im deutschen Abfallrecht ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Es setzt mit seinen Novellierungen (wegen Änderungen der AbfRRL) das zentrale Regelwerk aus dem europäischen Abfallrecht – die AbfRRL – in deutsches Recht um. Es definiert verschiedene abfallwirtschaftliche Begriffe und führt die Abfallhierarchie der AbfRRL auf Bundesebene ein. In Paragraph 1 des KrWG wird der Zweck des Gesetzes definiert:
- "die Förderung der Kreislaufwirtschaft soll zur Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen und der Schutz von Menschen und Umwelt soll, bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen, sichergestellt werden. Zur Vermeidung von Abfällen richtet sich das KrWG nach dem Prinzip der Produktverantwortung. Dadurch sollen die Hersteller von Produkten insbesondere in den Bereichen Produktdesign und Produktion in die Verantwortung nehmen.[1]“
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