Translations:Altholz/1/de

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Unter die Bezeichnung Altholz fallen sowohl Industrie- als auch Gebrauchthölzer. Industriehölzer sind dabei alle Holzreste, die in der Holzbe- und -verarbeitung anfallen, inklusive Verbunde mit einem Holzanteil von über 50 Ma.-% (Post-Industrial Abfälle). Gebrauchthölzer dagegen stellen gebrauchte Erzeugnisse aus verschiedenen Quellen dar (Post-Consumer Abfälle). Die Altholzverordnung (AltholzV) von 2002 definiert vier verschiedene Altholzkategorien in Abhängigkeit der jeweiligen Belastungen der Hölzer mit Schadstoffen. Die Altholzkategorien mit den jeweiligen Definitionen der AltholzV können Tabelle 1 entnommen werden. Neben den vier Altholzkategorien wird zusätzlich PCB-Altholz unterschieden, welches der PCB/PCT-Abfallverordnung unterliegt. [1]

  1. ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens AltholzV wurde kein Text angegeben.