Translations:Bau- und Abbruchabfälle/8/de
Nach § 7 (2) KrWG ist die Verwertung von Abfällen immer der Beseitigung vorzuziehen [1]. Zur Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen eignen sich die stoffliche Verwertung, die energetische Verwertung und die Verwertung im Bergbau bzw. Deponiebau. Die stoffliche Verwertung sieht die Nutzung von Sekundärrohstoffen (rückgewonnenen Stoffen aus Abfällen oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften) für den ursprünglichen oder für andere Zwecke vor. Bei der energetischen Verwertung werden die Abfälle als Ersatzbrennstoff für die Erzeugung von Energie eingesetzt[2]. Im Bergbau oder im Deponiebau können die Abfälle als Ersatzbaustoff verwendet werden, dafür eignet sich besonders die Fraktion Boden und Steine, die den mineralischen Bauabfällen zuzuordnen ist[3]. Abfälle, die nicht verwertet werden können, werden mittels Deponierung beseitigt[4].
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