Translations:Endliche Rohstoffe/7/de
- Abbauwürdigkeit von Lagerstätten
Eine Lagerstätte gilt als abbauwürdig, wenn sie technisch, ökonomisch und ökologisch tragfähig ist. Hierbei spielt einerseits der Grad des Wissens über die Lagerstätte und andererseits sogenannte „Modifying Factors“, also technische, ökonomische, gesellschaftliche und rechtliche Faktoren eine Rolle. Bei Reserven handelt es sich um nachgewiesene Rohstoffvorkommen, die zum heutigen Zeitpunkt und Stand der Technik als technisch und wirtschaftlich abbaubar gelten. Abhängig vom Grad des Wissens über die Lagerstätte unterscheidet man wahrscheinliche und nachgewiesene Reserven. Der Begriff Ressource bezeichnet dagegen vermutete Rohstoffvorkommen, die zum Zeitpunkt der Bewertung wirtschaftlich und/oder technisch nicht abbaubar sind. Auch hier folgt eine weitere Unterscheidung in Abhängigkeit des Wissens über die Lagerstätte in vermutete oder gemessene Ressourcen. Für die eigentliche Bewertung von Rohstoffvorkommen sowie die Offenlegung von Bergbauprojekten gibt es verschiedene Bewertungsansätze, wie beispielswiese NI 43-101 oder den JORC Code. [1]
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