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Entsorgungsstrukturen in Deutschland

Die Sammlung von Abfällen unterliegt in Deutschland der kommunalen Hoheit. Das bedeutet, dass jede Kommune eigenverantwortlich für die Bereitstellung von Abfallsammelbehältern und die Organisation der Sammellogistik ist. Entsprechend können die Systeme zur Erfassung und Sammlung von Abfällen sich in Deutschland von Kommune zu Kommune unterscheiden. Dies betrifft beispielsweise die Farbkodierung (Behälter- oder Deckelfarbe), die angebotenen Hol- oder Bringsysteme, die Leerungsrhythmen oder die genutzten Abfallsammelfahrzeuge. Während Satzungen zu Abholrhythmen, Abfallgebühren und Wahl der Sammelsysteme im kommunalen Recht umgesetzt werden, wird z. B. die Zuständigkeit von Behörden im Landesrecht festgelegt. Das Landesrecht dient demnach dazu, Vorschriften aus dem Bundesrecht zu detaillieren und zu vervollständigen. Auf Bundesebene werden die Rahmenbedingungen festgehalten, wie z. B. im KrWG und im VerpackG.[1] In Deutschland fällt der Transport von Abfällen unter das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das auf europäischen Richtlinien basiert und um Rechtsverordnungen erweitert ist. Eine der zentralen Erweiterungen ist die europäische Verpackungsrichtlinie, die in Deutschland über das Verpackungsgesetz umgesetzt wird.[1] Die Verpackungsverordnung von 1991, die vor der ersten europäischen Verpackungsrichtlinie in Kraft trat, inkludierte eine Rücknahmepflicht für Transportverpackungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen sowie die Pflicht, dass Inverkehrbringer ihre Verpackungen einer Verwertungsstelle zuführen müssen. Dabei ermöglichte die erweiterte Produktverantwortung, dass Hersteller und Vertreiber die Verpackungen nicht zurücknehmen müssen, sofern sie sich an einer rechtlich zugelassenen, lokal organisierten Sammlung beteiligen. Daher kooperieren die Inverkehrbringer von Abfällen mit öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Entsorgungsträgern. Die Bundesländer veröffentlichen jedes Jahr Informationen zu Art, Herkunft und Menge der von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gesammelten Abfälle [2].[1][3]

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