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Für Einweg – Getränkeverpackungen gilt seit Januar 2003 eine Pfandpflicht. Jürgen Trittin, der zu dieser Zeit das Amt des Bundesumweltministers innehatte, begründet die Entscheidung mit der rasanten Verdrängung von Mehrwegsysteme durch Einwegsysteme. Mehrwegsysteme seien ökologisch vorteilhafter und sicherten zu der Zeit außerdem Arbeitsplätze in Unternehmen, die in die Mehrwegsysteme investiert hatten. Außerdem trägt das Pfandsystem dazu bei, dass Verpackungen der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden und nicht in der Landschaft entsorgt werden. [1]

  1. ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens BMU_Doenpfand wurde kein Text angegeben.